Was tun, wenn die Krankenversicherung teurer wird?
Zum Jahresbeginn können die gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Beiträge erhöhen. Versicherte haben bei steigenden Beiträgen allerdings ein Sonderkündigungsrecht. Erfahren Sie in diesem Artikel, was Sie dabei beachten müssen.
Hohe Inflation, steigende Energiekosten – und jetzt verlangen auch noch die Krankenkassen mehr Geld. Der Zusatzbeitrag, der auf den festgeschriebenen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttolohns erhoben werden kann, soll um 0,3 Prozent steigen. Allerdings legen die Krankenkassen selbst fest, wie hoch genau der Zusatzbeitrag sein soll. 2022 verlangten einige Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent, andere von 1,5 oder sogar 1,7 Prozent. Wer also bisher einen Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent bezahlt hat, muss jetzt mit 1,8 Prozent rechnen. Dadurch würde sich in diesem Fall der Gesamtbeitrag auf 16,4 Prozent des Bruttolohns erhöhen. Das entspricht bei einem Bruttolohn von 4.500 Euro im Monat 738 Euro. Dieser Betrag wird hälftig vom Arbeitgeber übernommen. Mehr Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Sonderkündigungsrecht nutzen
Stiftung Warentest berichtet, dass einige Krankenkassen ihre Beiträge nicht erhöhen werden, andere unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag bleiben wollen. Wenn Ihre Krankenkasse den Beitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie die Krankenkasse auch dann wechseln können, wenn Sie dort noch keine zwölf Monate versichert sind. Allerdings gilt dies nicht für freiwillig gesetzlich Versicherte.
Tipp: Sie sollten auf der Internetseite Ihrer Krankenversicherung nachsehen, ob diese einen höheren Zusatzbeitrag verlangen wird, und falls ja, in welcher Höhe. Denn die Verbraucherzentrale NRW macht darauf aufmerksam, dass die Krankenkasse Sie nicht in einem Brief über diese Änderung informieren muss.
So wechseln Sie die Krankenkasse
Stellen Sie fest, dass Ihre Krankenversicherung den Beitrag anhebt, und sind Sie damit nicht einverstanden, sollten Sie sich eine günstigere Krankenkasse suchen. Eine Übersicht über alle Zusatzbeiträge finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes. Sie müssen sich dann nur bei der neuen Krankenkasse anmelden. Diese übernimmt für Sie die Kündigung bei der alten Krankenkasse. In der neuen sind Sie dann zwei Monate später Mitglied.
Wichtig ist beim Sonderkündigungsrecht jedoch, dass Sie die Frist beachten. Denn Sie können nur bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der Beitrag angehoben wurde. Heißt: Wenn Ihre Krankenkasse zum 1. Januar 2023 die Gebühr erhöht, müssen Sie sich bis zum 31. Januar 2023 bei einer anderen Krankenkasse anmelden. Sie sind dann ab April bei der neuen Krankenversicherung Mitglied.
Tipp: Die Krankenkassen bieten zwar überwiegend dieselben Regelleistungen, allerdings unterscheiden sie sich beispielsweise bei Präventionsangeboten oder bei der Kostenübernahme der professionellen Zahnreinigung. Bevor Sie sich für die günstigste Krankenkasse entscheiden, sollten Sie also prüfen, ob die neue Krankenkasse das bietet, was Ihnen besonders wichtig ist. Nutzen Sie die Zusatzleistungen sowieso nicht, lohnt es sich allemal, einen Blick auf die günstigeren Krankenkassen zu werfen und durch den Wechsel zu sparen.
Frist verpasst. Was nun?
Sie haben die Frist verpasst, um Ihr Sonderkündigungsrecht geltend zu machen? Dann nutzen Sie das normale Kündigungsrecht: Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate.
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