Arbeitslos: Rechte und Pflichten
Sicher ein Schock und doch trifft es immer wieder viele Menschen: die Arbeitslosigkeit. Was gilt es nun zu beachten? Welche Rechte und Pflichten haben die Betroffenen?
Sobald man erfährt, dass Arbeitslosigkeit droht, ist man verpflichtet, dies der Agentur für Arbeit unverzüglich zu melden. Spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit muss die Meldung bei der Agentur für Arbeit vorliegen. Hat man diese Frist versäumt, droht ggf. eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld. Arbeitslos melden kann man sich entweder telefonisch oder online. Hintergrund dieser strengen Regel ist, dass arbeitslose Menschen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, d.h. sie müssen sich selbst aktiv um eine neue Stelle bemühen, aber auch Angebote der Agentur für Arbeit wahrnehmen.
Arbeitslosengeld und Versicherungen
Wer arbeitslos ist, kann Arbeitslosengeld beantragen. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das ist der Fall, wenn Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert waren. Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, für Eltern sind es 67 Prozent. Das bezogene Arbeitslosengeld muss man in der Steuererklärung als „Lohnersatzleistung“ angeben. Menschen unter 50 Jahren bekommen zwölf Monate lang Arbeitslosengeld I, wer über 50 Jahre alt ist, bekommt es bis zu 24 Monate lang. Die Kosten für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen werden von der Agentur für Arbeit übernommen. Endet der Auszahlungszeitraum für Arbeitslosengeld I, kann Arbeitslosengeld II, auch unter dem Begriff „Hartz IV“ bekannt, bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Bezieher von Arbeitslosengeld II sind zwar gesetzlich kranken-, pflege- und unfallversichert, nicht aber rentenversichert. Übrigens: Hartz IV wird ab dem 01.01.2023 möglicherweise von dem neuen Bürgergeld abgelöst.
Pflichten
Wer arbeitslos ist, muss
- eine zumutbare offene Stelle annehmen, die die Agentur für Arbeit anbietet,
- eine empfohlene berufliche Aus- und Weiterbildung absolvieren,
- sogenannte „Eigenbemühungen“ nachweisen, wieder in Lohn und Brot zu kommen, d.h. Bewerbungen nachweisen,
- Einladungen zu Gesprächsterminen der Agentur für Arbeit wahrnehmen.
Rechte
Aber man hat trotz Arbeitslosigkeit auch Rechte. So darf man in den Urlaub fahren, muss dies aber der Agentur für Arbeit anzeigen. Auch muss man nicht jede Arbeit annehmen. Die Stelle muss zumutbar sein. Demnach ist eine Beschäftigung innerhalb der ersten drei Monate der gemeldeten Arbeitslosigkeit dann unzumutbar, wenn das Gehalt der neuen Stelle deutlich unter Ihrem bisherigen Gehalt liegt. Dabei gelten folgende Grenzen: In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit darf das zumutbare Gehalt maximal bis zu 20 Prozent unter dem bisherigen Bruttolohn liegen, im vierten bis sechsten Monat bis zu maximal 30 Prozent unter dem bisherigen Bruttolohn und ab dem siebten Monat der Arbeitslosigkeit muss der Nettolohn – vermindert um Aufwandsentschädigungen wie z.B. Fahrtkosten – mindestens der Höhe des Arbeitslosengelds entsprechen.
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