Wenn der Hausbau teurer wird

eingestellt von Björn Hinrichs am 14. Oktober 2022 | Kategorie: Wohnen und Immobilien

Wer ein Haus baut, muss mit vielen Überraschungen rechnen. Fest steht eigentlich nur, dass es immer teurer wird als angenommen. Das ist schon in normalen Zeiten so. Derzeit sind die Lieferketten aber gestört durch den Krieg in der Ukraine und die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie. Hinzu kommt die Inflation. Folge: Zement, Holz, Dämmstoffe und noch mehr werden ständig teurer. Auch Handwerker verlangen höhere Preise. Was das für Sie als Bauherren bedeutet.

Bauen ist teuer: Schon zwischen 2010 und 2020 sind die Baupreise laut Destatis um 29 Prozent gestiegen. Die Inflation lag in dieser Zeit bei nur 14 Prozent. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie und der Krieg in der Ukraine führen jetzt zusätzlich zu gestörten Lieferketten. Hinzu kommt die Inflation. Das hat zur Folge, dass der Wohnungsbau im Mai 2022 laut Destatis im Vergleich zum Vorjahresmonat um weitere 17,6 Prozent gestiegen ist. Neben höheren Preisen für die Rohstoffe müssen Bauherren mit gut 10 bis 20 Prozent höheren Handwerkerkosten rechnen. Ein entsprechend großer finanzieller Puffer sollte bei der Immobilienfinanzierung eingerechnet werden. Lassen Sie sich dazu bei Ihrer Sparkasse beraten!

Worauf Sie bei Vertragsabschluss achten sollten

Wegen der steigenden Preise werden sich Handwerker künftig wahrscheinlich eher absichern als bisher. Eine Möglichkeit ist für sie beispielsweise, ein Angebot zeitlich zu befristen. Als Kunde sollten Sie darum darauf achten, den Auftrag in der Bindungszeit anzunehmen. Denn wenn Sie zu lange warten, kann es für Sie teurer werden.

Alternativ nehmen Betriebe den Zusatz „Angebot freibleibend“ auf. Erteilt der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt den Auftrag, kann das Unternehmen ihn zu den genannten Konditionen annehmen. Das wird der Fall sein, wenn die Preise nicht deutlich gestiegen sind. Sind die Kosten für den Dienstleister aber deutlich höher als bei der Angebotsabgabe, lassen Handwerker den Auftrag einfach platzen, indem sie die Auftragsbestätigung nicht unterschreiben. Kunden können dann ein neues Angebot anfordern.

Was, wenn der Vertrag schon unterschrieben ist?

Glück können die Bauherren haben, deren Vertrag bereits unterschrieben ist. Denn dann sind die Vertragspartner an die vereinbarten Preise gebunden. Ausnahme: Im Vertrag wurde zwischen den Parteien ausdrücklich eine sogenannte Preisgleitklausel vereinbart. Dann können Handwerker unter Umständen die gestiegenen Materialkosten an die Kunden weitergeben.

Ist das nicht der Fall, können Handwerker versuchen, eine Änderungsvereinbarung mit Ihnen zu schließen. Darauf müssen Sie sich nicht einlassen. Allerdings kann es sinnvoll sein, höhere Preise zu akzeptieren. Denn wenn speziell bei größeren Bauprojekten in den Vertrag die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) eingebunden ist, kann Ihr Auftragnehmer sonst eventuell von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das geht, wenn seine Leistungen durch die aktuelle Situation für mindestens drei Monate verzögert bzw. unterbrochen wurden.

Bei einem reinen BGB-Vertrag hat der Handwerker dieses Sonderkündigungsrecht nicht.

Tipp: Will das beauftragte Unternehmen wegen gestiegener Kosten mehr Geld von Ihnen als vereinbart, sollten Sie sich zunächst seine Lieferantenbelege zeigen lassen. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, einen Rechtsbeistand auf den Vertrag schauen zu lassen. Das kostet allerdings. Vielleicht hilft es schon, sich bei einer Rechtshotline zu informieren. Da dort nach Zeit abgerechnet wird, ist es wichtig, dass Sie alle notwendigen Informationen beisammenhaben, um Fragen schnell beantworten zu können.

 

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