Rentenversicherung: Freiwillig einzahlen
Mit freiwilligen Beiträgen oder Nachzahlungen lässt sich die Rente erhöhen. Das kann sich dieses Jahr besonders lohnen. Was dabei zu beachten ist.
Durch freiwillige Beiträge, Nachzahlungen für bestimmte Ausbildungszeiten oder Ausgleichszahlungen für Abschläge durch einen Versorgungsausgleich oder bei einem vorgezogenen Rentenbeginn, lässt sich die gesetzliche Rente aufstocken. Auch wer die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten bis zur Regelaltersgrenze nicht erreicht, kann für die fehlenden Monate freiwillige Beiträge entrichten, um sich das Recht auf eine Rente zu sichern.
Die Extrazahlungen werden immer beliebter: Laut Deutscher Rentenversicherung zahlten 2020 rund 35.000 Versicherte Extrabeiträge. 2015 waren es lediglich 1.455.
2022 lohnen sich Einzahlungen
Dieses Jahr müssen Extrazahler weniger Geld aufwenden als 2021. Die zusätzliche Rente, sie herausholen können, bemisst sich nach dem vorläufigen Durchschnittsentgelt, das für das jeweilige Kalenderjahr geschätzte durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten. Dieses ist dieses Jahr im Vergleich zu 2021 um 6,4 Prozent auf 38.901 Euro gesunken. Damit sind auch die erforderlichen Ausgleichsbeträge für Extraeinzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen um 6,4 Prozent gesunken.
Die Deutsche Rentenversicherung veröffentlicht regelmäßig Zahlen, was Einzahlungen für die Rente bringen. Die aktuellen finden sich in dem Dokument auf Seite 9. Für einen Entgeltpunkt auf dem Rentenkonto müssen momentan 7.235,59 Euro gezahlt werden. Damit erzielt man gerade eine Monatsrente von 36,02 Euro (West) bzw. 35,52 Euro (Ost). Letztes Jahr waren es noch 7.726,63 Euro, fast 500 Euro mehr.
Mit dem Rechner von Ihre Vorsorge kann man ganz einfach berechnen, wie viel eine freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung für die Altersrente bringt.
Option für wen?
Folgende Personengruppen können unter bestimmten Voraussetzungen Extrazahlungen leisten:
- Selbstständige: Basisvorsorge mit freiwilligen Zahlungen schaffen
- Freiberufler oder Beamte: zusätzlich vorsorgen
- Hausfrauen und -männer: eigene Rente aufbauen
- Frührentner: Mit einer Last-Minute-Zahlung die Rente steigern
- Unter 45 Jahre alt: Für Ausbildungszeiten nachzahlen
- Versicherte mit mindestens 50 Jahren: Mit Schlussspurt die Rente erhöhen
Vor- und Nachteile
Besonders vorteilhaft bei der gesetzlichen Rente sind die Steuervorteile während der Einzahlphase, von der nicht jeder gleich profitiert – Selbstständige in der Regel am meisten. Der steuerlich relevante Höchstbetrag für sogenannte Altersvorsorgeaufwendungen liegt 2022 bei 25.369 Euro für Alleinstehende, inklusive den Pflichtbeiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung und anderen Beiträgen etwa für eine Rürup-Rente oder ein Versorgungswerk. Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag. Die Sonderzahlungen lassen sich idealerweise über mehrere Jahre strecken und machen sich damit stärker steuermindernd bemerkbar.
Man erhält mit zusätzlichen Zahlungen eine höhere lebenslange Rente – egal, wie alt man wird – und sichert Hinterbliebene ab. Durch die Rentenangleichungen gibt es einen Inflationsschutz und man kann sich auf die Auszahlung verlassen, ist keinen Kapitalmarktrisiken ausgesetzt.
Doch es gibt auch Nachteile: Die Rendite dieses Investments ist schwer einzuschätzen und hängt von vielen Faktoren ab – vor allem von der eigenen Lebenserwartung, also der Rentenbezugsdauer. Die Rahmenbedingungen – wie Beitragssatz oder Renteneintrittsalter – können sich jederzeit ändern. Die Einzahlungen werden nur als Rente ausgezahlt, man hat keinen Zugriff mehr auf das eingezahlte Geld, und es kann nicht vererbt werden.
Einzahlungen beantragen
Einen allgemeingültigen Rat für oder gegen freiwillige Einzahlungen gibt es nicht, weil die Investition von zu vielen persönlichen Faktoren abhängt – wie Einkommenshöhe, Steuerlast, Krankenversicherung und Lebensdauer. Vor einer Einzahlung sollte man sich daher auf jeden Fall bei der Deutschen Rentenversicherung, einem freien Rentenberater und eventuell einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater beraten lassen. Denn im Auge behalten werden muss auch, dass auf die Rente Steuern anfallen, wenn auch meist weniger, und für viele Rentner Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Zusätzliche Einzahlungen müssen beantragt werden. Je nach Art der Beiträge gibt es verschiedene Formulare:
- V0060 für freiwillige Beiträge
- V0210 für Ausgleichszahlungen bei einem vorzeitigen Rentenbeginn
- V0080 für Nachzahlungen für Ausbildungszeiten
Die Berechnungen der Rentenversicherung gelten nur drei Monate, danach muss man einen neuen Antrag stellen. Die Höhe freiwilliger Beiträge kann man jederzeit ändern oder beenden. Bei freiwilligen Beiträgen gelten Stichtage, nicht aber bei Ausgleichs- oder Nachzahlungen.
Der Beitrag Rentenversicherung: Freiwillig einzahlen erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.