Azubis: Wie viel Urlaub ist drin?
Als Azubi hast du wie alle Arbeitnehmer ein Recht auf Urlaub. Wie viele Tage du freinehmen kannst, hängt von deinem Alter ab: Je jünger du bist, desto mehr Urlaub steht dir zu. Erfahre hier, welche Regeln für dich gelten.
Du hast im September mit deiner Ausbildung angefangen? Prima, dann hast du ja schon bald einen vollen Urlaubsanspruch. Denn wenn die Probezeit von sechs Monaten vorbei ist, stehen dir alle Urlaubstage für ein Kalenderjahr zu. Das regelt Paragraf 4 des Bundesurlaubsgesetzes, kurz BUrlG.
Wie viele Tage das sind, hängt im Wesentlichen von deinem Alter ab. Das wiederum regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz für alle, die noch nicht volljährig sind:
- Du bist zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 16? Dann hast du Anspruch auf mindestens 30 Tage Urlaub.
- Du bist noch keine 17? Dann stehen dir 27 Tage zu.
- Bist du noch unter 18, hast du Anspruch auf 25 Tage.
Ab 18 gelten andere Regeln
Sobald du volljährig bist, steht dir Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz zu – oder laut Tarifvertrag. Grundsätzlich gilt: Bei einer Fünf-Tage-Woche sind 20 Urlaubstage das Minimum. 24 Tage sieht das BUrlG bei einer Sechs-Tage-Woche vor. Häufig haben Arbeitnehmer aber auch mehr freie Tage. Das gilt beispielsweise, wenn die Urlaubstage im Tarifvertrag geregelt sind.
Solltest du deinen Urlaub im Laufe des Kalenderjahres nicht nehmen, kannst du ihn maximal bis zum 31. März des kommenden Jahres übertragen. Diesem Übertrag ins neue Jahr muss dein Arbeitgeber aber zustimmen.
Absprache mit den Kollegen ist wichtig
Ob du Urlaub nehmen kannst, musst du mit deinem Ausbildungsleiter besprechen. In der Regel wird er deine Wünsche berücksichtigen. Ausnahmen: Es sprechen wichtige betriebliche Belange dagegen. Gilt beispielsweise eine Urlaubssperre für alle Angestellten, dann gilt sie auch für dich. Und auch wenn Kollegen zu diesem Zeitpunkt schon Urlaub eingereicht haben, kann es schwierig werden.
Als Azubi hast du ein Recht darauf, den Urlaub während der Berufsschulferien zu nehmen. Sonst müsstest du in deiner Urlaubszeit zur Schule gehen und könntest so beispielsweise nicht wegfahren. Apropos wegfahren: Laut Bundesurlaubsgesetz darfst du zwölf Werktage am Stück Urlaub nehmen, denn sonst tritt keine Erholung ein. Das entspricht zwei Wochen.
Und noch ein wichtiger Punkt: Läuft dein Vertrag nicht zum Jahresende aus, sondern irgendwann im Laufe des Jahres, spielt es eine Rolle, ob du vor oder nach dem 30. Juni ausscheidest. Vor dem 30. Juni steht dir der Urlaub nur anteilig zu. Das kannst du in Paragraf 5 1c des Bundesurlaubsgesetzes nachlesen. Nach dem 30. Juni hast du immer Anspruch auf 20 Tage Urlaub – wenn du mindestens seit dem 1. Januar im Betrieb bist. Ob dir bei vereinbarten 30 Urlaubstagen pro Jahr mehr freie Tage zustehen, ist von den Formulierungen in deinem Vertrag abhängig. Frage gegebenenfalls in der Personalabteilung nach.
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