Girokonto geerbt – was tun?
Stirbt ein geliebter Mensch, ist das schlimm. Nach dem Tod haben die Hinterbliebenen in der Regel außerdem sehr viel Bürokratie zu regeln. Selbst wenn der Verstorbene nicht viel hinterlassen hat – ein Girokonto erbt fast jeder. Und damit sind einige Punkte verbunden, auf die man besonders achten sollte.
Fast jeder in Deutschland hat ein Girokonto. Das hinterlässt man nach seinem Tod den Erben. Damit diese zeitnah das Konto verwalten können, benötigen sie einen Nachweis, dass sie dazu befugt sind. Das muss nicht zwingend ein Erbschein sein. Auch ein notarielles Testament berechtigt Sie, das Konto in Ihrem Sinn zu nutzen. Bei einem handgeschriebenen Testament ist zusätzlich die Information des Nachlassgerichts notwendig, dass dieses bereits eröffnet wurde. Hat der Verstorbene dem Erben eine Bankvollmacht über den Tod hinaus erteilt, kann dieser sofort handeln.
Wann Sie einen Erbschein benötigen
Anders ist die Situation, wenn Sie nicht aufgrund eines Testaments erben, sondern durch die gesetzliche Erbfolge. Können Sie in diesem Fall keine Bankvollmacht vorlegen, benötigen Sie einen kostenpflichtigen Erbschein. Stiftung Warentest hat dazu weitere Informationen ins Netz gestellt. Damit sind zwei Probleme verbunden:
- Manchmal dauert es einige Zeit, bis der Erbschein ausgestellt wird. In dieser Zeit kann auf dem Girokonto noch Geld eingehen. Es können aber auch Beträge für die Miete, die Telefonrechnung oder den Strom abgebucht werden, obwohl der Verstorbene diese Leistungen nicht mehr nutzen kann.
- Wer einen Erbschein beantragt, hat das Erbe bereits angenommen. Zu diesem Zeitpunkt weiß der Erbe aber oft nichts oder nur wenig über die finanzielle Situation des Verstorbenen. Es könnte also auch sein, dass das Girokonto tief im Minus ist. Gibt es sonst keine Rücklagen, ist das für den Erben eine unschöne Überraschung.
Tipp: Regeln Sie Ihre Finanzen beziehungsweise die der Menschen, die Ihnen etwas vererben wollen, frühzeitig. Sprechen Sie mit Ihrem Sparkassenberater – beispielsweise über eine Bankvollmacht.
Ein Blick in die Kontoauszüge
Wer kein Unternehmen hat, muss üblicherweise seine Kontoauszüge nicht aufbewahren. Es gibt aber gute Gründe dafür, das trotzdem zu tun. Wer die Kontoauszüge ausgedruckt abheftet oder in digitaler Form für mindestens zwölf Monate rückwirkend aufbewahrt, erleichtert beispielsweise seinen Erben die Arbeit. Diese können nämlich anhand der Kontoauszüge schnell herausfinden, welche Beträge regelmäßig, also einmal jährlich oder mehrfach im Jahr automatisch abgebucht werden. Das können Kosten sein für Versicherungen, Vereine, den Stromversorger oder regelmäßige Spenden. Geht aus der Abbuchung eine Kundennummer hervor, sollten Sie sich diese als Erbe notieren. Ruft man dann bei der Institution oder dem Unternehmen an und möchte den Vertrag kündigen, reicht dafür häufig eine Kopie der Sterbeurkunde.
Auch Daueraufträge sollten Sie sich genau ansehen und löschen. Achtung: Sind die Daueraufträge aufgrund eines Vertrags zustande gekommen, müssen Sie diesen kündigen. Strom, Wasser und Gas können üblicherweise mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Es kann auch passieren, dass Sie zwar das Girokonto erben, jemand anders aber eine Bankvollmacht über den Tod hinaus hat. Auch das sollten Sie schnellstmöglich klären. Sie können als Erbe die Vollmacht widerrufen. In einem solchen Fall sollten Sie sich von Experten beraten lassen.
Sonderfall: Gemeinschaftskonto
Ehepaare haben häufig ein gemeinsames Konto, über das beide unabhängig voneinander verfügen können. Ein solches Konto wird auch Oder-Konto genannt. Stirbt einer der Ehepartner und ist der andere Alleinerbe, sind der Kontoübergang und die weitere Verwaltung unproblematisch. Schwieriger wird es, wenn mehrere Personen erben. Denn dann kann zwar der überlebende Partner das Konto weiter verwalten, muss aber die anderen Erben und deren Ansprüche berücksichtigen. Er darf also nicht einfach das Konto leer räumen. Auch in diesen Fällen ist es wichtig, dass sich die Erben schnell ein Bild von der Situation machen.
Ihr Sparkassenberater hilft Ihnen bei Fragen zu geerbten Konten gerne weiter.
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