Corona-Auszeit für Familien: Erholung aus der Bundeskasse
Die Coronapandemie stellt insbesondere einkommensschwache Familien vor Herausforderungen. Der Bund hat deshalb die „Corona-Auszeit“ ins Leben gerufen. Im Rahmen der mit 50 Millionen Euro geförderten Maßnahme können Familien mit Kindern bis Ende 2022 günstig einen Urlaub in Deutschland buchen.
Die Aktion ist Teil des Programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“. Die Bundesregierung hatte es im Mai 2021 beschlossen und dafür 2 Milliarden Euro bereitgestellt. Die „Corona-Auszeit“ ermöglicht einen vergünstigten Urlaub in einer von 87 gemeinnützigen Familienferienstätten und Erholungseinrichtungen in Deutschland. Weitere Unterkünfte sollen später mitaufgenommen werden. Wo genau sich welche Unterkunft befindet, sehen Sie auf einer interaktiven Karte
Maximal sieben zusammenhängende Übernachtungen dürfen beantragt werden. Eine Mindestdauer gibt es nicht. Die Familien können sich nicht nur erholen, sondern auch freizeitpädagogische Angebote wahrnehmen. Der Bund übernimmt 90 Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die restlichen 10 Prozent sowie Kosten für An- und Abfahrt und Kurtaxe müssen selbst getragen werden. Gesonderte Kosten für beispielsweise Getränke, Bettwäsche oder zusätzliches Freizeitprogramm müssen die Familien ebenfalls selbst übernehmen.
Der Kreis der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind Familien mit kleineren und mittleren Einkommen oder solche, die Angehörige mit einer Behinderung haben. Mit einem Online-Check können Sie ermitteln, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wesentlich ist die Grenze beim Einkommen, für das auch Zuschüsse wie Rente, Kindergeld oder Unterhalt mitzählen. Die Einkommensgrenze variiert nach Anzahl und Alter der Kinder sowie der Lebenssituation der Eltern. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind unter sechs Jahren liegt die Grenze zum Beispiel bei einem Jahreseinkommen von 40.344 Euro brutto. Wer Sozialleistungen empfängt, ist automatisch antragsberechtigt. Auch für Familien mit einem Angehörigen, der einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr hat, entfallen die Einkommensgrenzen.
Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. Die Plätze und finanziellen Mittel sind begrenzt. Daher ist es vermutlich nicht möglich, jeder berechtigten Familie eine Corona-Auszeit zu finanzieren.
So läuft die Buchung ab
Wer eine Corona-Auszeit buchen möchte, muss zuerst Kontakt zu einer der teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen aufnehmen. Diese schickt Ihnen zur Prüfung der Berechtigung ein Formular. Das müssen Sie ausgefüllt mit den erforderlichen Nachweisen an die Unterkunft schicken. Sind dort freie Plätze vorhanden und ist Ihre Berechtigung festgestellt worden, können Sie direkt in der Unterkunft buchen. Sollte in einer Unterkunft eine Buchung zum Wunschtermin nicht möglich sein, können Sie einen anderen Termin suchen oder bei einer weiteren Unterkunft anfragen.
Für Fragen rund um das Thema „Corona-Auszeit für Familien“, steht Ihnen eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung: 0800 8661159. Sie können auch eine Anfrage per E-Mail stellen.
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