So bessern Sie die Haushaltskasse im Internet auf
Sie haben gut erhaltene Dinge, die Sie per Kleinanzeige im Internet verkaufen möchten? Das schont Ressourcen und findet immer mehr Anhänger. Einige Regeln sollten Sie allerdings dabei beachten.
Die Haushaltskasse auffüllen und gleichzeitig nicht mehr genutzte Dinge loswerden – das klingt verlockend. Wie Ihnen das gelingen kann, hängt unter anderem von den angebotenen Dingen ab und der Zeit, die Sie dafür investieren können.
- Handys, Tablets, Notebooks: Es gibt zahlreiche Ankaufportale, die Ihnen gleich einen bestimmten Preis anbieten. Je jünger das Gerät, umso höher der Preis. Selbst nicht mehr nutzbare Geräte sind interessant, da die in ihnen verbauten Rohstoffe recycelt werden können.
- Kleidung: Für gebrauchte Kleidung gibt es ebenfalls zahlreiche Ankaufportale. Wenn man Designerkleidung verkaufen möchte, ist es einen Versuch über Auktionsportale oder Flohmarktplattformen wert. Dort bekommt man für Einzelteile von bekannten Marken manchmal noch gute Preise geboten. Für günstige Kleidung ohne Label lohnt sich das jedoch meistens nicht. Hier bietet es sich an, diese einfach in großen Mengen zu verkaufen.
- Möbel: Wenn Sie sich von Möbeln trennen wollen, sollten Sie auf Portalen inserieren, die Kaufwillige in ihrer näheren Umgebung ansprechen – und die dann selbst die Möbel bei Ihnen abholen würden.
- Bücher und Spiele: Auch für diese Produkte gibt es Plattformen. Oft kann man direkt erfahren, zu welchem Preis die Plattform die Bücher und Spiele ankaufen würde, indem man zum Beispiel die ISBN eingibt.
Steuerpflicht beachten
Wer öfter Dinge per Kleinanzeige verkauft, wird gegebenenfalls steuerpflichtig. Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht. Wenn Sie einmalig entrümpeln und überflüssige Sachen verkaufen, ist dies in der Regel steuerfrei. Allerdings kann der Übergang zum gewerblichen Händler fließend sein, selbst wenn Sie keinen Gewinn beim Verkauf erzielen. Es reichen der regelmäßige Verkauf von Dingen und die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht. Und diese macht das Finanzamt daran fest, wie viele Dinge Sie in welchem Zeitraum verkaufen. Grundsätzlich können für Ihre Verkäufe also Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer anfallen. Im Zweifel sollten Sie Ihren Steuerberater fragen.
Foto: dpa/Picture Alliance
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