Darf man trotz Krankschreibung arbeiten?
Angenommen, Sie sind für eine Woche krankgeschrieben, fühlen sich nach zwei Tagen aber gut. Dürften Sie dann wieder arbeiten? Und wären Sie dann überhaupt versichert? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Die Nase läuft und die Stimme ist weg: Pünktlich zur kalten Jahreszeit hat es Sie erwischt. Ihr Hausarzt zieht Sie aus dem Verkehr. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) läuft über eine komplette Woche. Doch schon am dritten Tag drängt es Sie, zur Arbeit zu gehen. Einerseits, weil Sie sich wieder fit fühlen, andererseits, weil Sie die Kollegen nicht hängen lassen möchten. Ist das erlaubt?
Welche Bedeutung hat ein Krankenschein?
Die AU erfüllt zwei Funktionen: Sie stellt fest, dass Sie aktuell nicht arbeitsfähig sind. Außerdem gibt sie eine Prognose ab, wie lange dieser Zustand anhalten wird. Aber die Realität kann von der Prognose abweichen. Manchmal dauert eine Erkrankung länger, manchmal ist man schneller wieder auf dem Damm. Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Weiterer häufiger Irrtum: „Gesundschreiben“ lassen muss man sich nicht, das gibt es im deutschen Gesundheitswesen nicht.
Was, wenn ich doch zurück ins Bett möchte?
Die AU verliert durch die vorzeitige Aufnahme der Arbeit ihre Gültigkeit nicht. Stellen Sie fest, dass Sie Ihre Kräfte überschätzt haben, dürfen Sie bis zum Ablauf der AU wieder zu Hause bleiben.
Was gilt bei Versicherungen?
Versicherungsrechtlich ergeben sich keine Bedenken, wenn Sie vorzeitig die Arbeit wiederaufnehmen. Sie haben den vollen Schutz in der Unfall- und Krankenversicherung.
Darf der Chef das Arbeiten verbieten?
Ein Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten. Lässt er Sie trotz Krankschreibung arbeiten, kann er gegen diese Pflicht verstoßen. Er sollte sich vergewissern, dass Sie einen einsatzfähigen Eindruck machen. Hat Ihr Chef die begründete Vermutung, dass Sie nicht wieder arbeitsfähig sind, kann er Sie zum Betriebsarzt schicken oder anderweitig Ihren Gesundheitszustand überprüfen lassen und eine ärztliche Bestätigung anfordern, die Sie für arbeitsfähig erklärt. Besteht ein Beschäftigungsverbot, wie es etwa für Schwangere gelten kann, so müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwingend daran halten. Das heißt, der Arbeitgeber darf Sie nicht beschäftigen, auch wenn Sie selbst dazu bereit wären.
Welche Pflichten hat ein kranker Arbeitnehmer?
Auch als Arbeitnehmer haben Sie eine Fürsorgepflicht. Sind Sie krankgeschrieben, müssen Sie alles unterlassen, was Ihrer Genesung entgegensteht. Sie dürfen nichts tun, was dazu führt, dass Sie länger krank bleiben. Wollen Sie trotz AU arbeiten, stellt sich die strittige Frage, ob Sie Ihren Chef überhaupt über die AU informieren müssen. Sie könnten die Bescheinigung einfach zurückhalten und Ihrem Chef nichts davon sagen. Sieht man Ihnen die Arbeitsunfähigkeit nicht an, nehmen Sie Ihrem Chef damit aber die Möglichkeit, seine Fürsorgepflicht für diesen Fall auszuüben. Dann können Sie im Konfliktfall auch keinen Schadenersatz fordern.
Gibt es Sonderregelungen bei ansteckenden Krankheiten?
Grundsätzlich nein, außer es handelt sich um schwerwiegend verlaufende Infektionskrankheiten oder wenn Ihr Arbeitsplatz mit besonderen Ansteckungsgefahren verbunden ist – zum Beispiel eine Klinik oder eine Beschäftigung in der Pharmaproduktion. Hier haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in verstärktem Maß Fürsorgepflichten, auch mit Blick auf Kollegen.
Foto: Mauritius Images
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