Mehr Bafög für mehr Studierende
Wer studiert, kann seit dem Wintersemester auf mehr Bafög hoffen. Denn mit der Novelle der Bundesregierung steigen die Bedarfssätze, was auch mit der schwierigen Situation am Wohnungsmarkt zu tun hat. Außerdem sollen mehr Studierende von der Förderung profitieren. Zudem ändern sich die Rückzahlungsbedingungen und die Vermögensfreibeträge.
Ob du Bafög bekommst, kann dir so pauschal niemand beantworten. Das kommt beispielsweise darauf an, ob du zu Hause wohnst oder am Studienort, ob du Geschwister hast – und natürlich auch darauf, was deine Eltern verdienen. Zwei Beispiele: Du wohnst bei deinen Eltern und bist bei ihnen kostenfrei versichert. Dann liegt dein Bedarfssatz bei 474 Euro. Hast du zudem einen Bruder oder eine Schwester ohne eigenen Verdienst und deine Eltern haben ein Nettoeinkommen von 2.500 Euro im Monat, dann stehen dir 425 Euro Bafög im Monat zu.
Anders sieht es aus, wenn du nicht zu Hause wohnst, dich selbst versichern musst, keine Geschwister hast und deine Eltern 3.500 Euro Nettoeinkommen haben: Dann hast du zwar einen deutlich höheren Bedarf, weil du nicht bei deinen Eltern wohnst und nicht mitversichert bist. Vom Bedarfssatz von 853 Euro im Monat bleibt in diesem Fall am Ende aber nur noch ein niedriger Bafög-Anspruch übrig. Denn nach Abzug der Freibeträge haben deine Eltern noch so viel Geld übrig, dass du nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sein solltest. Darum hast du nur einen Anspruch auf 21 Euro im Monat. Um deine individuelle Situation zu berechnen, nutzt du am besten einen Bafög-Rechner.
Das solltest du auch tun, wenn du deinen Anspruch schon einmal ausgerechnet hast, denn jetzt steigen die Bafög-Einkommensfreibeträge – und zwar um 7 Prozent im Herbst 2019. Das heißt: Es können mehr Studierende Bafög bekommen.
Die individuelle Lage entscheidet
Und wie viel Bafög gibt es dann? Das kann man auch nicht pauschal beantworten, weil es immer auf die individuelle Lebenssituation ankommt. Klar ist aber, dass die Bedarfssätze, an denen sich die Bafög-Förderung orientiert, zum Wintersemester 2019 um 5 Prozent angehoben wurden. 2020 sollen sie nochmals steigen. Der Wohnzuschlag steigt von 250 auf 325 Euro im Monat für diejenigen, die nicht zu Hause wohnen. Außerdem steigen die Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung für die Studierenden, die sich selbst versichern müssen.
Wenn du selbst schon Kinder hast, gibt es auch interessante Neuerungen. Der Bafög-Kinderbetreuungszuschlag steigt 2019 auf monatlich 140 Euro und 2020 auf 150 Euro. Außerdem gibt es ihn künftig bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Und: Wer pflegebedürftige Kinder oder Eltern hat, kann Bafög auch noch nach der Regelstudienzeit bekommen.
Wie sieht das mit der Rückzahlung aus?
BAföG muss immer nur zu einem Teil zurückgezahlt werden. Durch die Novelle ändern sich auch die Rückzahlungsmodalitäten: Maximal 77 Monate lang müssen 130 Euro pro Monat zurückgezahlt werden, also höchstens 10.010 Euro. Verdienst du schlecht, bist du nach dieser Zeit auch schuldenfrei, wenn du weniger zurückgezahlt hast.
Studierende dürfen bald auch mehr Geld für die Zukunft zurückgelegt haben – und bekommen trotzdem noch finanzielle Unterstützung. Denn zum Herbst 2020 steigen die Vermögensfreibeträge. Dann dürfen die Studierenden bis zu 8.200 Euro auf dem Konto haben. Wer unterhaltspflichtig gegenüber Kindern oder Lebenspartnern ist, hat höhere Vermögensfreibeträge.
Du willst es noch genauer wissen? Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Deutschen Studentenwerks gibt es dazu mehr Informationen.
Der Beitrag Mehr Bafög für mehr Studierende erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.