Wie viele Ersthelfer braucht Ihr Unternehmen?
Wann haben Sie zuletzt jemanden in die stabile Seitenlage gebracht? Damit bei einem Unglück in der Firma nicht lange diskutiert werden muss, wie das geht, gibt es Ersthelfer. Lesen Sie hier mehr.
Was tun, wenn ein Kollege plötzlich zusammenbricht? Erst wiederbeleben, dann stabile Seitenlage – oder besser zuerst den Notruf wählen? Sicher ist: Falls einer Ihrer Mitarbeiter einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall hat oder es in Ihrem Betrieb einen Unfall gibt, dann bleibt keine Zeit für Diskussionen. Jede Sekunde zählt.
Damit in einer solchen Situation alles rundläuft, gibt es die sogenannten Ersthelfer. Das Arbeitsschutzgesetz überträgt dem Arbeitgeber die Aufgabe, diese Ersthelfer zu benennen. Sie müssen im Notfall Erste Hilfe leisten. Machen sie dabei einen Fehler, können sie dafür nicht haftbar gemacht werden. Helfen sie dagegen nicht, ist das unterlassene Hilfeleistung – und dafür haftet man sehr wohl. Mitarbeiter können die Funktion des Ersthelfers übrigens nicht ablehnen, denn sie haben eine Unterstützungspflicht.
Wann braucht ein Unternehmen einen Ersthelfer?
Es ist jedoch noch mehr gesetzlich vorgeschrieben: Je mehr Mitarbeiter Sie haben, desto mehr Ersthelfer benötigen Sie. Das regelt Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1). Den ersten Ersthelfer müssen Sie bereits benennen, sobald in Ihrem Unternehmen zwei gesetzlich unfallversicherte Arbeitnehmer beschäftigt sind. Haben Sie mehr als 20 Mitarbeiter, kommt es auf die Branche an: In einigen Betrieben müssen zehn Prozent der Versicherten Ersthelfer sein, in anderen nur fünf Prozent. Das können Sie in Paragraf 26 DGUV Vorschrift 1nachlesen. Die Ersthelfer müssen eine entsprechende Ausbildung bekommen haben, und sie müssen ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen.
Ist ein Sanitätsraum wichtig?
Je nach Unternehmen ist es mit den Ersthelfern nicht getan. Dann benötigen Sie auch einen Sanitätsraum. Er ist Pflicht auf einer Baustelle mit mindestens 50 dort beschäftigten Versicherten und in Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Zwischen 100 und 999 Mitarbeitern kommt es wieder auf die Branche beziehungsweise die ausgeführten Aufgaben an. Hierzu lesen Sie mehr in Paragraf 25 DGUV Vorschrift 1. Je größer das Unternehmen ist, desto wahrscheinlicher ist es außerdem, dass Sie einen Betriebssanitäter haben müssen.
Und wenn man sich nicht an die Regeln hält?
Die Berufsgenossenschaften führen Überprüfungen durch. Ist ein Unternehmen nicht den Regeln entsprechend aufgestellt, fällt eine Geldstrafe an. Aber noch schlimmer: Kommt tatsächlich jemand zu Schaden, weil Sie als Arbeitgeber nicht gehandelt haben, können strafrechtliche Konsequenzen auf Sie zukommen.
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