Schaden bei der Autowäsche – und nun?

eingestellt von Björn Hinrichs am 6. Februar 2019 | Kategorie: Ratgeber

Schaden bei der Autowäsche – und nun?

 

Das ist ärgerlich: Sie fahren mit Ihrem Auto in eine Waschanlage. Nach der Wäsche stellen Sie fest, dass der Wagen zwar sauber, aber auch beschädigt ist. Wer haftet?

Der Inhaber der Waschanlage muss gewährleisten, dass Fahrzeuge während der Reinigung nicht beschädigt werden. Zudem muss der Betreiber den Nutzer der Anlage vor der Wäsche darauf hinweisen, welche Teile am Fahrzeug er einklappen oder abschrauben soll. Und schließlich muss der Betreiber die Anlage richtig einstellen. Nur wenn er eine seiner Pflichten verletzt hat, haben Sie eine Chance, dass er für Beschädigungen an Ihrem Wagen aufkommt.

Im Idealfall müssen Sie nachweisen, dass Ihr Wagen nicht schon vor der Wäsche beschädigt war, dass beispielsweise Lack, Antenne und Seitenspiegel intakt waren. Das ist einfacher gesagt als getan, denn wer fotografiert sein Auto schon vor jedem Besuch in einer Waschanlage?

Sind Sie unsicher, ob Ihr Fahrzeug und spezielle Anbauten für die Anlage geeignet sind? Dann fragen Sie beim Betreiber nach.

Checkliste für Schäden bei der Autowäsche

Ihr Auto wurde beschädigt? Dann achten Sie auf folgende Punkte:

  • Dokumentieren Sie die Schäden direkt vor Ort.
  • Informieren Sie die Mitarbeiter der Waschanlage.
  • Bitten Sie darum, die Schäden schriftlich zu bestätigen.
  • Weigert sich der Mitarbeiter, notieren Sie Namen und Uhrzeit.
  • Können andere Kunden den Schaden bezeugen? Dann notieren Sie deren Namen und Adresse.
  • Lassen Sie sich vom Mitarbeiter der Waschanlage das Protokoll zur Schadensmeldung geben. Ein Protokoll ist übrigens kein Schuldanerkenntnis.
  • Fotografieren Sie die Hinweise und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an der Waschanlage.
  • Heben Sie die Quittung für die Autowäsche auf.
  • Formulieren Sie schriftlich Ihre Ansprüche gegenüber dem Betreiber der Anlage und fordern Sie ihn auf, die Schäden zu beseitigen.

Weist der Betreiber der Anlage alle Schuld von sich, können Sie vor Gericht gehen. Der Ausgang ist jedoch ungewiss. Wenn Sie unterliegen, bleiben Sie auf den Verfahrenskosten sitzen. Übrigens: Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch Verkehrsrecht abdeckt!

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